Friedhofssatzungen

Die geltende Friedhofssatzungen zum Download finden Sie auf der Seite der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen.

Bestattungsgebühren

Die Bestattungsgebühren sowie weitere zugehörige Kosten gestalten sich gemäß Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175) und sind im Haushaltsplan der Ortsgemeinde für 2024 auf die folgenden Beträge festgelegt:

1. Bestattungsgebühren
- konventionelle Reihengrabstätte nach tatsächlichen Kosten
- konventionelle Familiengrabstätte nach tatsächlichen Kosten
- Urnengrabstätte mit Einfassung 140 €
- Rasenurnengrabstätte 140 €
- Familienurnengrabstätte 140 €
- Rasengrabstätte nach tatsächlichen Kosten
- Rasenfamiliengrabstätte nach tatsächlichen Kosten
- Baumbestattung Urne 140 €


2. Vorauszahlung für Grabentfernung
- konventionelle Reihengrabstätte 350 €
- konventionelle Familiengrabstätte 500 €
- Urnengrabstätte m. Einfassung 250 €
- Rasenurnengrabstätte 100 €
- Familienurnengrabstätte 100 €
- Rasengrabstätte 250 €
- Rasenfamiliengrabstätte 250 €


3. Grabnutzungsentgelte
- Wahldoppelgrab je Grabstelle 500 €
- Rasengrabstätte Familiengrab 1.400 €
- Rasengrabstätte Einzelgrab 450 €
- anonyme Grabstätte 170 €
- Rasenurnengrab 300 €
- Rasenurnenfamiliengrab 800 €
- Baumbestattung Urne 400 €


4. Leichenhalle 50 €

Die Ortsgemeinde Tiefenbach beabsichtigt eine Friedhofsgebührensatzung zu erlassen. Entsprechende Anpassungen und Änderungen sind vorbehalten und werden kommuniziert.

Kontakt

tiefenbach@sim-rhb.de
Tel. 015120149220