Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern
Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern
Der Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern
in der Ortsgemeinde ist ein wichtiges Thema für die Verkehrssicherheit und das Erscheinungsbild der Gemeinde. Eigentümer und Pächter von Grundstücken entlang öffentlicher Straßen werden gebeten, regelmäßig
ihre Anpflanzungen zu überprüfen und gegebenenfalls zurückzuschneiden.
Formschnitte und Pflegeschnitte sind ganzjährlich zulässig, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und Behinderungen zu vermeiden.
Der Rückschnitt sollte so erfolgen, dass ein ausreichendes Lichtraumprofil für Fußgänger-, Radfahrer,- und Fahrverkehr gewährleistet ist.
Für Gehwege und Radwege sind mindestens 2,50m und für Fahrbahnen mindestens 4,50m Höhe anzustreben.
Martin Tralles
1.Beigeordneter