Entwurf Haushaltsatzung und Haushaltsplan

Der Entwurf der Haushaltsatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Tiefenbach für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 liegt gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz zur Einsicht

ab Montag 17.03.2025

während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen, 55494 Rheinböllen, Am Markt 1, Fachbereich Finanzen Zimmer 108, öffentlich aus.

Vorschläge zum Entwurf der Haushaltsatzung, zum Haushaltsplan oder zu seinen Anlagen können durch die Einwohnerinnen und Einwohner binnen einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen eingereicht werden.